§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bohr-, Säge- & Abbruchtechnik, Inhaber Aiub Samouri (Auftragnehmer), und dem Kunden (Auftraggeber) über Bohr-, Säge- und Abbrucharbeiten sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die der Auftraggeber wünscht oder die sich vor Ort als notwendig erweisen, werden nach Absprache gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und Strom und Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Er teilt dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn Lage und Verlauf von Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Abwasser) sowie sonstigen Einbauten im Arbeitsbereich mit und kennzeichnet die Stellen, an denen gebohrt oder gesägt werden soll.
Soweit Arbeiten tragende Bauteile betreffen, ist der Auftraggeber für die statische Prüfung und die erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Für Schäden, die auf unrichtigen oder fehlenden Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn ein Verschulden trifft.
§ 5 Termine
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Wartezeiten und vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können berechnet werden.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Entsorgung
Die Entsorgung von Bohrkernen, Schnittgut und Bauschutt übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn dies vereinbart ist. Belastetes oder schadstoffhaltiges Material ist davon ausgenommen und wird gesondert abgerechnet.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht wird der Auftraggeber bei Vertragsschluss gesondert belehrt.
§ 12 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026